BGH, Beschluß vom 17.02.2005 - Aktenzeichen 4 StR 537/04
DRsp Nr. 2005/4326
Angriff auf haltenden Kfz-Lenker
Ein Angriff auf einen haltenden Kfz-Lenker erfüllt die Voraussetzungen des § 316aStGB, wenn dieser weiterhin mit dem Betrieb seines Kraftfahrzeuges und der Bewältigung von Verkehrsvorgängen beschäftigt und dadurch derart abgelenkt ist, so dass er gerade deshalb ein leichteres Opfer des erpresserischen Angriffs ist.