BGH - Beschluß vom 17.02.2005
4 StR 537/04
Normen:
StGB § 316a Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
LG Heidelberg, vom 08.09.2004

Angriff auf haltenden Kfz-Lenker

BGH, Beschluß vom 17.02.2005 - Aktenzeichen 4 StR 537/04

DRsp Nr. 2005/4326

Angriff auf haltenden Kfz-Lenker

Ein Angriff auf einen haltenden Kfz-Lenker erfüllt die Voraussetzungen des § 316a StGB, wenn dieser weiterhin mit dem Betrieb seines Kraftfahrzeuges und der Bewältigung von Verkehrsvorgängen beschäftigt und dadurch derart abgelenkt ist, so dass er gerade deshalb ein leichteres Opfer des erpresserischen Angriffs ist.

Normenkette:

StGB § 316a Abs. 1 ;

Gründe:

Ergänzend bemerkt der Senat: