Anlage: (zu Gebühren-Nummer 263.1.1) GebOSt
Stand: 24.01.2024
zuletzt geändert durch:
Vierte Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr, BGBl. I Nr. 25

Anlage: (zu Gebühren-Nummer 263.1.1) GebOSt Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr

Anlage: (zu Gebühren-Nummer 263.1.1)

GebOSt ( Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr )

Anhang
(zu Gebühren-Nummer 263.1.1) Entscheidung über eine Erlaubnis oder Ausnahme bei Großraum- und Schwertransporten nach § 29 Absatz 3 oder § 46 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 StVO 1. Die Grundgebühr für eine Entscheidung beträgt 40,00 Euro. 2. Diese Grundgebühr erhöht sich in Abhängigkeit von den nachfolgenden Kriterien. Dabei wird für jedes einzelne Kriterium ein Erhöhungsfaktor ermittelt. Die Höhe des jeweiligen Faktors ergibt sich aus den nachfolgend festgelegten Formeln. Die Faktoren der einzelnen Kriterien können auch den Wert 0 ergeben. a)Erlaubnis- oder Genehmigungszeitraum Wird eine Erlaubnis oder eine Genehmigung für einen Zeitraum von mehr als einem Monat erteilt, berechnet sich der Faktor (fZ) für das Kriterium "Erlaubnis- oder Genehmigungszeitraum" wie folgt (x = die Anzahl der Monate im Einzelfall):
Zeitraum 1 bis 3 Monate fZ = 0,5 · x − 0,5
Zeitraum mehr als 3 bis 12 Monate fZ = 1/9 · x + 2/3
Zeitraum mehr als 12 bis 36 Monate fZ = 1/24 · x + 1,5.

b)Gesamtmasse Die Berechnung des Faktors (fM) für das Kriterium "Gesamtmasse" erfolgt nach der folgenden Formel (x = die Gesamtmasse des Fahrzeugs im Einzelfall):
Gesamtmasse 41,8 t bis 200 t: fM = 0,037926675 · x − 1,58533502
Gesamtmasse mehr als 200 t: fM = 0,01 · x + 4.