OLG Celle - Urteil vom 01.04.1993
14 U 62/92
Normen:
BGB § 249 ;
Fundstellen:
DRsp I(123)386d
ES Kfz-Schaden D-2/15
NJW-RR 1993, 1052
VerkMitt 1993, 51

Anrechnung eingesparter eigener Kosten auf die zu ersetzenden Mietwagenkosten

OLG Celle, Urteil vom 01.04.1993 - Aktenzeichen 14 U 62/92

DRsp Nr. 1994/1841

Anrechnung eingesparter eigener Kosten auf die zu ersetzenden Mietwagenkosten

Eine Anrechnung eingesparter eigener Kosten auf die zu ersetzenden Mietwagenkosten entfällt, wenn der betroffene Fahrzeughalter ein kleineres/leistungsschwächeres Fahrzeug einer niedrigeren Klasse anmietet und die Konten für einen - ihm an sich zustehenden - typ- und klassengleichen Wagen erheblich höher lägen.

Normenkette:

BGB § 249 ;

Sachverhaltsdaten:

Statt des ausgefallenen »Porsche 911 Carrera 2« hatte der Kläger ein Pkw »Mazda 626« angemietet; bei 35 Tagen Mietzeit und 4.750 gefahrenen Kilometern wären für einen entsprechenden »Porsche« 37.477,- DM Kosten entstanden, während der Mietpreis für den Mazda 8.856,- DM betrug - jeweils ohne Abzüge.

Hinweise: