OLG Dresden - Urteil vom 24.04.2002
11 U 2948/01
Normen:
StVO § 9 Abs. 5 ;
Vorinstanzen:
LG Bautzen, vom 25.10.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 3 0 0072/01

Anscheinsbeweis: Auffahrunfall beim Abbiegen in ein Grundstück

OLG Dresden, Urteil vom 24.04.2002 - Aktenzeichen 11 U 2948/01

DRsp Nr. 2003/847

Anscheinsbeweis: Auffahrunfall beim Abbiegen in ein Grundstück

»Wenn ein Autofahrer in ein Grundstück abbiegt und dabei ein nachfolgender Autofahrer auffährt, gelten keine Anscheinsbeweise mehr.«

Normenkette:

StVO § 9 Abs. 5 ;

Tatbestand:

entfällt gemäß § 543 Abs. 1 ZPO (a.F.)

Entscheidungsgründe:

Die zulässige Berufung hat in der Sache keinen Erfolg.

Die Klägerin hat gegen die Beklagten keinen Schmerzensgeldanspruch gemäß §§ 823, 847 BGB, 3 Nr. 1 PflVG, weil sie nicht bewiesen hat, dass der Erstbeklagte die von ihr behaupteten Verletzungen schuldhaft herbeigeführt hat.

Bei dem vorliegend zu beurteilenden Unfall handelt es sich um einen Auffahrunfall. In einem solchen Fall spricht ein Anscheinsbeweis dafür, dass der Auffahrende - hier die Klägerin - unaufmerksam war oder den Sicherheitsabstand nicht eingehalten hat (Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 35. Aufl., § 4 StVO Rdn. 18 m.w.N.).