OLG Düsseldorf - Urteil vom 21.01.2022
4 U 282/20
Normen:
VVG § 1 S. 1; AKB (2015) Nr. A.2.1.1 S. 1; AKB (2015) Nr. A.2.2.1.2a;
Vorinstanzen:
LG Wuppertal, vom 16.07.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 247/19

Anspruch auf Freistellung von einem Leasingablösewert nach einem behaupteten KraftfahrzeugdiebstahlBeweislast für einen bedingungsgemäßen Diebstahls versicherter SachenNachweis des äußeren Bild eines DiebstahlsErschütterung einer RedlichkeitsvermutungVerschweigen der Übergabe eines Fahrzeugs an einen Frachtführer unter Überlassung eines Fahrzeugschlüssels

OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.01.2022 - Aktenzeichen 4 U 282/20

DRsp Nr. 2022/5730

Anspruch auf Freistellung von einem Leasingablösewert nach einem behaupteten Kraftfahrzeugdiebstahl Beweislast für einen bedingungsgemäßen Diebstahls versicherter Sachen Nachweis des äußeren Bild eines Diebstahls Erschütterung einer Redlichkeitsvermutung Verschweigen der Übergabe eines Fahrzeugs an einen Frachtführer unter Überlassung eines Fahrzeugschlüssels

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 16. Juli 2020 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal, Az. 4 O 247/19, wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Dieses Urteil und das landgerichtliche Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung hinsichtlich der Kosten gegen Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

VVG § 1 S. 1; AKB (2015) Nr. A.2.1.1 S. 1; AKB (2015) Nr. A.2.2.1.2a;

Gründe

I.

Der Kläger nimmt die Beklagte in der Folge eines zwischen den Parteien streitigen Kraftfahrzeugdiebstahls auf Freistellung von einem Leasingablösewert in Anspruch und begehrt die Feststellung der zahlungsverzugsbedingten Schadenersatzverpflichtung der Beklagten.

1.

1. 2. 1. 2.