Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 22. Juli 2015 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Tenor des Urteils des Sozialgerichts Neubrandenburg vom 23. Oktober 2013 wie folgt gefasst wird:
Die Bescheide des Beklagten vom 24. November 2009 in der Gestalt des jeweiligen Widerspruchsbescheids vom 8. Juni 2010 werden aufgehoben.
Der Beklagte hat den Klägern die Kosten des Revisionsverfahrens zu erstatten.
I
Im Streit sind die Aufhebung des den Klägern für April und Mai 2008 bewilligten Alg II und Erstattungsforderungen seitens des beklagten Jobcenters wegen der Berücksichtigung einer kapitalbildenden Lebensversicherung als Einkommen.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|