BSG - Urteil vom 19.10.2016
B 14 AS 40/15 R
Normen:
BGB § 1629a; SGB II § 22 Abs. 1 S. 1; SGB II § 27 Abs. 3; SGB II § 27 Abs. 4; SGB II § 44; SGB II § 7 Abs. 5; SGB III § 122; SGB III § 127; SGB III § 64; SGB IX § 33; SGG § 75;
Fundstellen:
NZS 2017, 433
Vorinstanzen:
LSG Bayern, vom 23.07.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 7 AS 594/14
SG Landshut, vom 07.07.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 7 AS 513/13

Anspruch auf Grundsicherung für ArbeitsuchendeLeistungen für die Unterkunft während einer BerufsvorbereitungsmaßnahmeBeschränkung der Minderjährigenhaftung bei der Gewährung eines Darlehens durch ein Jobcenter an Volljährige für Zeiten ihrer MinderjährigkeitBeteiligtenfähigkeit im sozialgerichtlichen Revisionsverfahren bei Klagehäufung und Verurteilung des Leistungsträgers im Verhältnis zu einem Kläger

BSG, Urteil vom 19.10.2016 - Aktenzeichen B 14 AS 40/15 R

DRsp Nr. 2017/3490

Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende Leistungen für die Unterkunft während einer Berufsvorbereitungsmaßnahme Beschränkung der Minderjährigenhaftung bei der Gewährung eines Darlehens durch ein Jobcenter an Volljährige für Zeiten ihrer Minderjährigkeit Beteiligtenfähigkeit im sozialgerichtlichen Revisionsverfahren bei Klagehäufung und Verurteilung des Leistungsträgers im Verhältnis zu einem Kläger

1. Wenn in einem Rechtsstreit von mehreren Klägern mehrere Ansprüche, die sich gegenseitig ausschließen, geltend gemacht werden, der beklagte Leistungsträger im Verhältnis zu einem der Kläger verurteilt wird und Revision einlegt, ist jeder Kläger Beteiligter des Revisionsverfahrens. 2. Bei der Gewährung eines Darlehens durch ein Jobcenter an Volljährige für Zeiten ihrer Minderjährigkeit ist die Beschränkung der Minderjährigenhaftung zu beachten.

Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 23. Juli 2015 wird zurückgewiesen.

Der Beklagte hat dem Kläger die Hälfte seiner Kosten für alle Instanzen zu erstatten. Im Übrigen sind keine Kosten zu erstatten.

Normenkette:

BGB § 1629a; SGB II § 22 Abs. 1 S. 1; SGB II § 27 Abs. 3; SGB II § 27 Abs. 4; SGB II § 44; SGB II § 7 Abs. 5; SGB III § 122; SGB III § 127; SGB III § 64; SGB IX § 33; SGG § 75;

Gründe:

I