OLG Stuttgart - Beschluss vom 18.12.2018
17 UF 155/18
Normen:
BGB § 985; BGB § 1568b Abs. 2;
Vorinstanzen:
AG Stuttgart, vom 18.07.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 24 F 269/18

Anspruch auf Herausgabe eines PkwMiteigentumsvermutung für Hausratsgegenstände

OLG Stuttgart, Beschluss vom 18.12.2018 - Aktenzeichen 17 UF 155/18

DRsp Nr. 2019/13042

Anspruch auf Herausgabe eines Pkw Miteigentumsvermutung für Hausratsgegenstände

Tenor

1.

Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Stuttgart vom 18.07.2018

abgeändert.

Die Anträge des Antragstellers werden abgewiesen.

2.

Die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen trägt der Antragsteller.

3.

Der Verfahrenswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 14.000,00 Euro festgesetzt.

Normenkette:

BGB § 985; BGB § 1568b Abs. 2;

Gründe

I.

Die Beteiligten sind getrenntlebende Eheleute. Sie schlossen am 04.11.2015 einen Ehevertrag, der u.a. folgende Regelung enthält:

§ 3

Haushaltsgegenstände