Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Darmstadt vom 19. Januar 2022 -
Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Die Anschlussberufung der Klägerin wird zurückgewiesen.
Von den erstinstanzlichen Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin 63,2 % und die Beklagte 36,8 % zu tragen. Von den Kosten der Berufung hat die Klägerin 58 % und die Beklagte 42 % zu tragen.
Die Revision wird für die Beklagte zugelassen.
Die Parteien streiten in der zweiten Instanz noch über Überstundenvergütung der Klägerin für den Zeitraum März 2019 bis November 2019 sowie im Rahmen der Anschlussberufung über Schadensersatzansprüche der Klägerin aus dem Gesichtspunkt des Zahlungsverzugs.
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