A. Die Klägerin verfolgt einen Rückkaufanspruch aus einem Vertragshändlervertrag .
Bei der Beklagten handelt es sich um die alleinige Importeurin von Fahrzeugen der Marke P. in Deutschland . Die Klägerin war für die Beklagte viele Jahre als Vertragshändlerin tätig, zuletzt auf der Grundlage eines schriftlichen Händlervertrages vom Mai / Juni 1987 ( Anlagenband K 1 ) .
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