Die Revision der Beklagten und die Anschlussrevision des Klägers gegen das Urteil der 13. Zivilkammer des Landgerichts Essen vom 17. März 2015 werden zurückgewiesen.
Die Kosten des Revisionsverfahrens tragen die Beklagte zu 64% und der Kläger zu 36%.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 2.431,67 € festgesetzt.
Die Klägerseite (Versicherungsnehmer: im Folgenden d. VN) begehrt von dem beklagten Versicherer (im Folgenden Versicherer) Rückzahlung geleisteter Versicherungsbeiträge einer fondsgebundenen Rentenversicherung.
Diese wurde nach den nicht angegriffenen Feststellungen des Berufungsgerichts aufgrund eines Antrags d. VN mit Versicherungsbeginn zum 1. Januar 2006 nach dem so genannten Antragsmodell abgeschlossen. D. VN zahlte fortan die Versicherungsbeiträge, insgesamt 3.005 €.
Zum 1. Mai 2010 kündigte d. VN den Vertrag. Der Versicherer zahlte daraufhin den Rückkaufswert in Höhe von 1.440,65 € aus.
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