BGH - Urteil vom 25.01.2017
IV ZR 173/15
Normen:
VVG § 5a; VVG § 8 Abs. 5 S. 4;
Fundstellen:
NJW-RR 2017, 485
Vorinstanzen:
AG Essen-Borbeck, vom 02.05.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 14 C 333/13
LG Essen, vom 17.03.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 13 S 88/14

Anspruch eines Versicherungsnehmer auf Rückzahlung geleisteter Versicherungsbeiträge einer fondsgebundenen Rentenversicherung

BGH, Urteil vom 25.01.2017 - Aktenzeichen IV ZR 173/15

DRsp Nr. 2017/1811

Anspruch eines Versicherungsnehmer auf Rückzahlung geleisteter Versicherungsbeiträge einer fondsgebundenen Rentenversicherung

Tritt der Versicherungsnehmer einer fondsgebundenen Rentenversicherung vom Versicherungsvertrag zurück, sind die vom Versicherungsnehmer gezahlten Prämien unter Anrechnung der vom Versicherer bereits geleisteten Zahlungen zurückzugewähren.

Tenor

Die Revision der Beklagten und die Anschlussrevision des Klägers gegen das Urteil der 13. Zivilkammer des Landgerichts Essen vom 17. März 2015 werden zurückgewiesen.

Die Kosten des Revisionsverfahrens tragen die Beklagte zu 64% und der Kläger zu 36%.

Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 2.431,67 € festgesetzt.

Normenkette:

VVG § 5a; VVG § 8 Abs. 5 S. 4;

Tatbestand

Die Klägerseite (Versicherungsnehmer: im Folgenden d. VN) begehrt von dem beklagten Versicherer (im Folgenden Versicherer) Rückzahlung geleisteter Versicherungsbeiträge einer fondsgebundenen Rentenversicherung.

Diese wurde nach den nicht angegriffenen Feststellungen des Berufungsgerichts aufgrund eines Antrags d. VN mit Versicherungsbeginn zum 1. Januar 2006 nach dem so genannten Antragsmodell abgeschlossen. D. VN zahlte fortan die Versicherungsbeiträge, insgesamt 3.005 €.

Zum 1. Mai 2010 kündigte d. VN den Vertrag. Der Versicherer zahlte daraufhin den Rückkaufswert in Höhe von 1.440,65 € aus.