Die Revision der Klägerseite gegen das Urteil des 7. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 20. Januar 2012 wird als unzulässig verworfen, soweit der Anspruch nicht auf den gemäß §
Im Übrigen wird die Revision der Klägerseite zurückgewiesen.
Die Kosten des Revisionsverfahrens werden der Klägerseite auferlegt.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 10.679,95 € festgesetzt.
Von Rechts wegen
Die Klägerseite (Versicherungsnehmer: im Folgenden d. VN) begehrt von dem beklagten Versicherer (im Folgenden Versicherer) Rückzahlung geleisteter Versicherungsbeiträge einer kapitalbildenden Lebensversicherung.
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