Auf die Revision der Klägerseite wird das Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Chemnitz vom 29. Juni 2012 aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Der Streitwert wird auf 4.686,31 € festgesetzt.
Von Rechts wegen
Die Klägerseite (Versicherungsnehmerin: im Folgenden d. VN) begehrt von dem beklagten Versicherer (im Folgenden Versicherer) Rückzahlung geleisteter Versicherungsbeiträge einer Kapitallebensversicherung mit Beitragsbefreiung und Rente bei Berufsunfähigkeit.
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