Die Berufung der Beklagten gegen das am 12.08.2022 verkündete Urteil des Landgerichts Dessau-Roßlau wird zurückgewiesen mit der Maßgabe, dass Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf 57.524,84 € bis zum 10.03.2022 erst seit dem 03.04.2020 zu zahlen sind.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt.
Dieses Urteil und das erstinstanzliche Urteil, soweit dieses angefochten worden ist, sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
Beschluss:
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 44.706,61 € festgesetzt.
I.
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