Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Überlassung eines CD-Players an einen Strafgefangenen.
I. Der Beschwerdeführer verbüßt eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und neun Monaten unter anderem wegen fortgesetzten unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln in Tateinheit mit fortgesetztem unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln.
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