I. Auf die Berufung des Klägers wird das am 12. März 2021 verkündete Teil-Urteil des Landgerichts Saarbrücken -
Der Beklagte wird über die erstinstanzliche Verurteilung hinaus weiter verurteilt, der der Erbengemeinschaft nach Frau K., bestehend aus dem Kläger, dem Beklagten und Herrn W., I., schriftlich Auskunft über den gesamten Bestand des Nachlasses der am 20. Oktober 2018 verstorbenen Frau K. durch Vorlage eines schriftlichen Bestandsverzeichnisses zu erteilen einschließlich der Surrogate, gezogenen Nutzungen und Früchte, sowie Auskunft über den Verbleib von Nachlassgegenständen, die nicht mehr vorhanden oder auffindbar sind, zu erteilen.
II. Die Kosten des Berufungsverfahrens fallen dem Beklagten zur Last.
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