1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Leipzig vom 25.08.2020 -
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen und die weitergehende Berufung zurückgewiesen.
2. Von den Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz tragen der Kläger 30 % und die Beklagte 70 %.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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