Ansprüche des gutgläubigen Erwerbers eines gestohlenen Kraftfahrzeugs gegenüber dem Fahrzeugversicherer
OLG Düsseldorf, Urteil vom 09.02.1996 - Aktenzeichen 22 U 206/95
DRsp Nr. 1997/6587
Ansprüche des gutgläubigen Erwerbers eines gestohlenen Kraftfahrzeugs gegenüber dem Fahrzeugversicherer
Der Käufer eines Gebrauchtwagens hat gegen den Versicherer des früheren Halters, der gegen ihn Herausgabeansprüche mit der Begründung geltend macht, er habe an dem Fahrzeug wegen Entschädigung des bestohlenen Versicherungsnehmers Eigentum erworben, keine deliktischen Ersatzansprüche wegen Eigentumsverletzung bzw. Eingriffs in das Besitzrecht.