OLG München - Endurteil vom 29.01.2021
21 U 317/20
Normen:
BGB § 826; BGB § 31; BGB § 249 Abs. 1; BGB § 199 Abs. 1 Nr. 2; VO (EG) 715/2007 Art. 5 Abs. 2 S. 1;
Vorinstanzen:
LG Ingolstadt, vom 10.12.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 21 O 520/19

Ansprüche des Käufers eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen PkwBeginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen

OLG München, Endurteil vom 29.01.2021 - Aktenzeichen 21 U 317/20

DRsp Nr. 2021/2100

Ansprüche des Käufers eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen

1. Es steht wertungsmäßig einer unmittelbaren arglistigen Täuschung der Fahrzeugkäufer gleich, wenn ein Fahrzeughersteller im Rahmen einer von ihm bei der Motorenentwicklung getroffenen strategischen Entscheidung, die Typgenehmigungen der Fahrzeuge durch arglistige Täuschung des Kraftfahrt-Bundesamts zu erschleichen und die derart bemakelten Fahrzeuge alsdann in Verkehr zu bringen, die Arglosigkeit und das Vertrauen der Fahrzeugkäufer gezielt ausnutzt.