1. Auf die Berufung des Klägers wird das am 27. Oktober 2011 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Potsdam -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.219,44 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen gültigen Basiszinssatz seit dem 1.4.2010 sowie außergerichtliche Kosten in Höhe von 368,66 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen aktuellen Basiszinssatz seit dem 1.4.2010 zu zahlen.
Im Übrigen bleibt die Klage abgewiesen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits in allen Instanzen haben der Kläger zu 63 % und die Beklagte zu 37 % zu tragen.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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