Ansprüche eines Bio-Bauern wegen Düngung seiner Felder mit Klärschlamm durch den Nachbarn
OLG Hamm, Urteil vom 10.10.1995 - Aktenzeichen 34 U 25/95
DRsp Nr. 1997/1686
Ansprüche eines Bio-Bauern wegen Düngung seiner Felder mit Klärschlamm durch den Nachbarn
1. Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch eines Bio-Bauern gegen seinen Nachbarn wegen Ernteschäden infolge Klärschlammdüngung mit einem Miststreuer auf dem Nachbarfeld.2. Keine Verpflichtung des geschädigten Bio-Bauern, die beeinträchtigten landwirtschaftlichen Flächen im Rahmen seiner Schadensminderungspflicht konventionell zu bewirtschaften.3. Eine Halterhaftung kommt nicht in Betracht, wenn die Schädigung darin besteht, daß beim Düngen mit einem Großflächendüngerstreuer das Nachbarfeld mitbesprüht wird, weil bei einem derartigen Betrieb des Fahrzeugs keine Gefahr geschaffen wird, die von dem Fahrzeug in seiner Eigenschaft als einer dem Verkehr dienenden Maschine ausgeht.