Die Berufung der Beklagten gegen das Teilanerkenntnis- und Schlussurteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 7. Juli 2017, Az. 2 -
Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.
Dieses Urteil und das Urteil des Landgerichts sind vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 2.000,- € abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in geicher Höhe leistet.
Die Revision wird zugelassen.
A.
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