Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 9. März 2018 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird zugelassen.
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