Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
III.Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000,- Euro festgesetzt.
I.
Die Klägerin wendet sich mit ihrem Zulassungsantrag gegen ein Urteil, mit dem das Verwaltungsgericht Würzburg ihre Klage auf Verpflichtung der beklagten Gemeinde zur Verbesserung des Lärmschutzes durch Erlass einer verkehrsrechtlichen Anordnung als unbegründet abgewiesen hat.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|