Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II.Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III.Der Streitwert wird auf 2.500 EUR festgesetzt.
I.
Die Beteiligten streiten im einstweiligen Rechtsschutz über die Benutzung von Heizstrahlern auf den von der Antragsgegnerin genehmigten Freischankflächen vor dem Lokal "Café an der Uni" des Antragstellers.
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