SchlHOLG - Urteil vom 22.10.1987
5 U 88/86
Normen:
BGB § 241 Abs. 2 § 276 § 611 § 670 § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;
Fundstellen:
BRAK-Mitt 1988, 159
DfS Nr. 1993/832
NJW 1988, 569
NJW-RR 1988, 413
VersR 1988, 523

Anwaltshaftung wegen fehlerhafter Beratung;

SchlHOLG, Urteil vom 22.10.1987 - Aktenzeichen 5 U 88/86

DRsp Nr. 1996/1554

Anwaltshaftung wegen fehlerhafter Beratung;

1. Unterläßt es ein Rechtsanwalt, rechtzeitig eine Schmerzensgeldklage für eine nach einem Verkersunfall mit schwersten Verletzungen im komatösen Zustand im Krankenhaus liegende junge Frau rechtshängig zu machen, verletzt er seine anwaltliche Sorgfaltspflicht, wenn er nicht in Betracht zieht, dass das Unfallopfer versterben und deshalb seines Schmerzensgeldanspruchs verlustig gehen kann.2. 10000 DM [5000 EUR] Schmerzensgeld im Wege des Schadensersatzes aus Anwaltshaftung für die Hinterbliebenen einer 17-jährigen Frau, die infolge eines Verkehrsunfall ihren schweren Verletzungen nach 16 Tagen erlag, ohne das Bewußtsein wieder erlangt zu haben.

Normenkette:

BGB § 241 Abs. 2 § 276 § 611 § 670 § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;
Fundstellen
BRAK-Mitt 1988, 159