Der Kläger begehrt von der Beklagten eine weitere Invaliditätsentschädigung. Er unterhält bei der Beklagten seit dem 1. September 1982 eine Versicherung, der die Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen in der Fassung vor 1988 (AUB) zugrunde liegen. Die vereinbarte Invaliditätssumme beträgt 182.000 DM.
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