Der Beschluss des Verwaltungsgerichts München vom 15. Mai 2019 wird in Ziffer I. und II. aufgehoben. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen Nr. 1 und 2 des Bescheids der Landeshauptstadt München vom 15. Februar 2019 wird wiederhergestellt.
II.Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen.
III.Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 8.750,- Euro festgesetzt.
I.
Der 1982 geborene Antragsteller wendet sich gegen die sofortige Vollziehbarkeit der Entziehung seiner Fahrerlaubnis der Klassen A, A1, AM, B, C, C1 und L.
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