Arbeitnehmer/Beamte Umfang des Ersatzes: Einbeziehung einer Aufwandsentschädigung
OLG Düsseldorf, Beschluß vom 27.05.1995 - Aktenzeichen 1 W 15/95
DRsp Nr. 1996/28977
Arbeitnehmer/Beamte Umfang des Ersatzes: Einbeziehung einer Aufwandsentschädigung
1. Entgangene Aufwandsentschädigungen gehören nur insoweit zum ersatzfähigen Erwerbsschaden eines verletzten Arbeitnehmers, als sie "nicht dem Ausgleich tatsächlicher Vermögensaufwendungen dienen, sondern dem Empfänger als Entgelt für eine bestimmte Dienstleistung oder als Ersatz für Verdienstausfall bzw. Zeitverlust zufließen".2. In diesem Sinne kann ein Ersatzanspruch für den Ausfall einer Aufwandsentschädigung, die ein Fußballverein aus der Amateurklasse einem Spieler versprochen hat, bestehen.