I.
Das Amtsgericht hat den Betroffenen "wegen fahrlässigen Verstoßes gegen die 0,8-Promille-Grenze zu einer Geldbuße von 250 EURO verurteilt" und außerdem ein Fahrverbot von einem Monat festgesetzt - Verstoß gegen (§§
II.
Die Rechtsbeschwerde ist zulässig, hat jedoch in der Sache keinen Erfolg.
Das Amtsgericht hat folgende tatsächliche Feststellungen getroffen:
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