OLG Hamm - Urteil vom 25.11.1994
20 U 120/94
Normen:
AKB § 12 Nr. 1 II e ;
Fundstellen:
DRsp II(229)270a
ES Kfz-Schaden H-1/18
NJW-RR 1995, 988
NZV 1995, 154
OLGR-Hamm 1995, 66
OLGReport-Hamm 1995, 66
SP 1995, 149
VersR 1995, 1345
ZfS 1995, 182
r+s 1995, 50

Auf Bedienungsfehler des Fahrers zurückgehende Fahrzeugschäden als Betriebsschäden

OLG Hamm, Urteil vom 25.11.1994 - Aktenzeichen 20 U 120/94

DRsp Nr. 1995/5011

Auf Bedienungsfehler des Fahrers zurückgehende Fahrzeugschäden als Betriebsschäden

»1. Ein auf einen Bedienungsfehler des Fahrers zurückzuführender Implosionsschaden am Tankbehälter eines Milchsammeltankwagens ist als Betriebsschaden nicht entschädigungspflichtig nach § 12 Abs. 1 Unterabsatz 2 Buchstabe e AKB.2. Zur Belehrungspflicht eines Agenten bei nachträglicher Erweiterung der Angebotspalette: Ein Versicherungsagent ist jedenfalls nicht verpflichtet, auf eine Angebotsänderung anderer Versicherungsunternehmen hinzuweisen.«

Normenkette:

AKB § 12 Nr. 1 II e ;

Hinweise:

Hinweis:

Ebenso in der grundsätzlichen Aussage (Bedienungsfehler führen zu einem Betriebsschaden) etwa SchlHOLG unter ES Kfz- Schaden H-1/4 - Beschädigung eines Lkws durch Verrutschen der Ladung - sowie neuerdings OLG Stuttgart (Urteil - 7 U 287/93 - 24.3.1994, in r+s 1994, 450) im Fall eines - durch falsches Schalten beschädigten - Wohnmobils.

Hinweis:

Ebenso in der grundsätzlichen Aussage (Bedienungsfehler führen zu einem Betriebsschaden) etwa SchlHOLG unter ES Kfz-Schaden H-1/4 - Beschädigung eines Lkws durch Verrutschen der Ladung - sowie neuerdings OLG Stuttgart (Urteil - 7 U 287/93 - 24.3.1994, in r+s 1994, 450) im Fall eines - durch falsches Schalten beschädigten - Wohnmobils.