BayObLG - Beschluß vom 20.08.1987
RReg 2 St 316/87
Normen:
StGB § 44 ;
Fundstellen:
DAR 1988, 363 (Bär)

Aufhebung des einem Angeklagten auferlegten Fahrverbots

BayObLG, Beschluß vom 20.08.1987 - Aktenzeichen RReg 2 St 316/87

DRsp Nr. 1998/9724

Aufhebung des einem Angeklagten auferlegten Fahrverbots

»Wird ein Angeklagter nur deswegen mit einem Fahrverbot belegt, weil er "den Geschehensablauf für sich so verändert" habe, daß Schuldeinsicht und Reue nicht feststzustellen sind, muß die Entscheidung insoweit aufgehoben werden, weil die Voraussetzungen des § 44 StGB nicht vorliegen.«

Normenkette:

StGB § 44 ;
Fundstellen
DAR 1988, 363 (Bär)