Aufhebung des einem Angeklagten auferlegten Fahrverbots
BayObLG, Beschluß vom 20.08.1987 - Aktenzeichen RReg 2 St 316/87
DRsp Nr. 1998/9724
Aufhebung des einem Angeklagten auferlegten Fahrverbots
»Wird ein Angeklagter nur deswegen mit einem Fahrverbot belegt, weil er "den Geschehensablauf für sich so verändert" habe, daß Schuldeinsicht und Reue nicht feststzustellen sind, muß die Entscheidung insoweit aufgehoben werden, weil die Voraussetzungen des § 44StGB nicht vorliegen.«