OLG Düsseldorf - Beschluss vom 03.11.2023
3 ORbs 168/23
Normen:
StVG § 24; StVG § 25;

Aufhebung einer Entscheidung wegen fahrlässiger Unterschreitung des erforderlichen Sicherheitsabstandes

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.11.2023 - Aktenzeichen 3 ORbs 168/23

DRsp Nr. 2024/4483

Aufhebung einer Entscheidung wegen fahrlässiger Unterschreitung des erforderlichen Sicherheitsabstandes

In Einzelfällen ist gemäß § 4 Abs. 4 BKatV das Absehen von der Verhängung eines Regelfahrverbots zulässig, sofern der Sachverhalt zugunsten des Betroffenen so erheblich vom Normalfall abweicht, dass die Annahme einer groben Pflichtverletzung sich als unangemessen darstellt oder die Sanktion zu einer unbilligen Härte führen würde.

Tenor

Das angefochtene Urteil wird mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben.

Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde, an das Amtsgericht zurückverwiesen.

Normenkette:

StVG § 24; StVG § 25;

Gründe

I.

Das Amtsgericht hat die Betroffene wegen fahrlässiger Unterschreitung des erforderlichen Sicherheitsabstandes zu einer Geldbuße von 320 € verurteilt und von der Verhängung eines Fahrverbotes abgesehen. Gegen dieses Urteil richtet sich die Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft, der die Generalstaatsanwaltschaft beigetreten ist.

II.

Die Generalstaatsanwaltschaft hat insoweit in ihrer Senatszuschrift ausgeführt:

"Dem Rechtsmittel, mit dem die Verletzung materiellen Rechts gerügt wird, trete ich bei und bemerke ergänzend:

1.