OLG München - Urteil vom 20.05.1994
8 U 7130/93
Normen:
AKB § 12 Abs. 1 Ib ; ZPO § 286 ;
Fundstellen:
VersR 1995, 411
Vorinstanzen:
LG München I, - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 2402/93

Aufrechterhaltung der Beweiserleichterung beim Fahrzeugdiebstahl im Kaskorecht

OLG München, Urteil vom 20.05.1994 - Aktenzeichen 8 U 7130/93

DRsp Nr. 1995/9884

Aufrechterhaltung der Beweiserleichterung beim Fahrzeugdiebstahl im Kaskorecht

Die dem Versicherungsnehmer bei behaupteter Entwendung des versicherten Fahrzeugs zugute kommende Beweiserleichterung bleibt trotz der Möglichkeit einer Nachschlüsselanfertigung bestehen, wenn der Versicherungsnehmer eine nachvollziehbare und widerspruchsfreie Erklärung für die mögliche Erstellung eines Nachschlüssels hat.

Normenkette:

AKB § 12 Abs. 1 Ib ; ZPO § 286 ;

Entscheidungsgründe:

Die zulässige Berufung der Beklagten ist nicht begründet.

Der Senat folgt den Gründen der angefochtenen Entscheidung des Landgerichts (§ 543 Abs. 1 ZPO); das Berufungsvorbringen der Beklagten veranlaßt die folgenden ergänzenden Ausführungen.