OLG Hamm - Urteil vom 04.07.1975
22 U 21/75
Normen:
BGB § 843 ;
Fundstellen:
ES Kfz-Schaden K-2/6
MDR 1976, 45

Ausfall von Eigenleistungen: Haushaltsführungsschaden einer Hausfrau, zeitliche Begrenzung

OLG Hamm, Urteil vom 04.07.1975 - Aktenzeichen 22 U 21/75

DRsp Nr. 1996/20106

Ausfall von Eigenleistungen: Haushaltsführungsschaden einer Hausfrau, zeitliche Begrenzung

Der teilweise Verlust der Arbeitsfähigkeit einer verletzten Hausfrau im Haushalt rechtfertigt die Zubilligung einer Rente regelmäßig nur bis zum vollendeten 70. Lebensjahr. Allerdings bleibt ihr die spätere Geltendmachung von Rentenansprüchen für weitere Lebensjahre, gestützt auf nunmehr absehbare physische Voraussetzungen, vorbehalten.

Normenkette:

BGB § 843 ;

Hinweise:

Hinweis: