Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen vom 02.09.2013 -
Das Versäumnisurteil vom 05.12.2012 wird mit der Maßgabe aufrechterhalten, dass die Beklagte verurteilt wird, an den Kläger
a)1054,-- € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.07.2012,
b)50,-- € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.05.2012,
c) 2. II. III.
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