OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 20.02.2018
8 U 78/16
Normen:
ZPO § 286 Abs. 1; BGB § 630e;
Fundstellen:
VersR 2019, 366
Vorinstanzen:
LG Frankfurt/Main, vom 24.02.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 04 O 346/14

Auslegung verbaler Risikobeschreibungen in ärztlichen Aufklärungsbögen

OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 20.02.2018 - Aktenzeichen 8 U 78/16

DRsp Nr. 2018/15375

Auslegung verbaler Risikobeschreibungen in ärztlichen Aufklärungsbögen

Etwaige verbale Risikobeschreibungen (gelegentlich, selten, sehr selten etc.) in ärztlichen Aufklärungsbögen müssen sich nicht an den Häufigkeitsdefinitionen des Medicial Dictionary for Regulatory Activities (MedDRA), die in Medikamentenbeipackzetteln Verwendung finden, orientieren.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 24. Februar 2016 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main (2-4 O 346/14) wird zurückgewiesen.

Der Kläger hat die im Berufungsrechtszug entstandenen Kosten zu tragen.

Das angefochtene Urteil und dieses Urteil sind vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des auf Grund des jeweiligen Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

ZPO § 286 Abs. 1; BGB § 630e;

Gründe

I.

1. 2.