Auf die Berufung des Klägers und der Nebenintervenientin wird das Urteil des Arbeitsgerichtes Hannover vom 24. Januar 2018 -
Die Klage wird abgewiesen.
Auf die Widerklage des Beklagten wird festgestellt, dass die Klägerin verpflichtet ist, dem Beklagten allen Schaden zu ersetzen, den dieser durch die Zwangsvollstreckung aus dem Arresturteil des Arbeitsgerichts Hannover vom 1. Februar 2017 -
Die Kosten des Rechtsstreites einschließlich der Kosten der Nebenintervention hat die Klägerin zu tragen.
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