BayObLG - Beschluß vom 18.02.1986
RReg 2 St 31/86
Normen:
StGB § 315c Abs. 1 Nr. 1a ;
Fundstellen:
DAR 1987, 308 (Bär)

Auslegung zweier nacheinander durchgeführter Blutentnahmen

BayObLG, Beschluß vom 18.02.1986 - Aktenzeichen RReg 2 St 31/86

DRsp Nr. 1998/9509

Auslegung zweier nacheinander durchgeführter Blutentnahmen

Bei zwei nacheinander durchgeführten Blutentnahmen muß in Betracht gezogen werden, daß sich bei der Untersuchung der Blutproben die Fehlerbreite der Untersuchungsmethoden unterschiedlich, möglicherweise sogar in entgegengesetzter Richtung ausgewirkt haben kann. Der Betrag, um den der bei der zweiten Blutentnahme ermittelte Analysemittelwert hinter demjenigen der ersten Blutentnahme zurückbleibt, darf deshalb nicht dem Ausmaß des zwischenzeitlichen Alkoholabbaus gleichgesetzt werden. Unter Umständen kann die zweite Untersuchung selbst dann einen niedrigen Analysemittelwert ergeben, wenn in der Zwischenzeit überhaupt kein Abbau stattgefunden hat oder der Blutalkoholspiegel noch etwas angestiegen ist.

Normenkette:

StGB § 315c Abs. 1 Nr. 1a ;
Fundstellen
DAR 1987, 308 (Bär)