BGH - Urteil vom 28.04.2016
4 StR 563/15
Normen:
StGB § 316a Abs. 1;
Fundstellen:
NStZ 2016, 607
NStZ-RR 2016, 5

Ausnutzen der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs bei einer Verurteilung wegen eines räuberischen Angriffs auf Kraftfahrer

BGH, Urteil vom 28.04.2016 - Aktenzeichen 4 StR 563/15

DRsp Nr. 2016/9291

Ausnutzen der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs bei einer Verurteilung wegen eines räuberischen Angriffs auf Kraftfahrer

Tenor

1.

Auf die Revisionen der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Siegen vom 5. Juni 2015 mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben

a)

soweit die Angeklagten wegen besonders schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und wegen versuchten Mordes durch Unterlassen verurteilt worden sind (Fall II.3 der Urteilsgründe);

b)

in den Strafaussprüchen gegen die Angeklagten S. und G. und

c)

im Gesamtstrafenausspruch gegen den Angeklagten F. .

2.

Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittel, an eine andere Jugendkammer des Landgerichts zurückverwiesen.

3.

Die Revisionen der Angeklagten G. und F. werden verworfen.

4.

Die Angeklagten G. und F. tragen die durch ihre Revisionen entstandenen notwendigen Auslagen der Nebenklägerin, der Angeklagte F. darüber hinaus die Kosten seines Rechtsmittels. Hinsichtlich des Angeklagten G. wird von einer Auferlegung von Kosten und Auslagen im Übrigen abgesehen.

Normenkette:

StGB § 316a Abs. 1;

Gründe

I.