Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Weiden in der Oberpfalz - 2. Zivilkammer - vom 28. Oktober 2020 aufgehoben.
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Weiden in der Oberpfalz vom 22. Juni 2020 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten der Rechtsmittelverfahren zu tragen.
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