Der Kläger wird darauf hingewiesen, dass beabsichtigt ist, seine Berufung gegen das am 15.06.2023 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Münster (Az:
Der Kläger erhält Gelegenheit zur Stellungnahme binnen drei Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses, auch dazu, ob die Berufung aus Kostengründen zurückgenommen wird.
I.
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