BGH - Urteil vom 30.06.1971
IV ZR 189/69
Normen:
VVG § 67 ;
Fundstellen:
MDR 1971, 915
NJW 1971, 1938
VRS 41, 408
VersR 1971, 901

Ausschluß des Anspruchsübergangs bei Beendigung der bei Eintritt des Versicherungsfalls bestehenden häuslichen Gemeinschaft vor Ersatzleistung

BGH, Urteil vom 30.06.1971 - Aktenzeichen IV ZR 189/69

DRsp Nr. 1994/5742

Ausschluß des Anspruchsübergangs bei Beendigung der bei Eintritt des Versicherungsfalls bestehenden häuslichen Gemeinschaft vor Ersatzleistung

Der Übergang des Ersatzanspruchs ist nach § 67 Abs. 2 VVG auch dann ausgeschlossen, wenn die bei Eintritt des Versicherungsfalls bestehende häusliche Gemeinschaft zwischen dem Versicherungsnehmer und dem haftpflichtigen Familienangehörigen nicht bis zur Ersatzleistung des Versicherers fortbesteht.

Normenkette:

VVG § 67 ;
Fundstellen
MDR 1971, 915
NJW 1971, 1938
VRS 41, 408
VersR 1971, 901