BayObLG - 15.01.1986 (RReg 1 St 300/85) - DRsp Nr. 1994/7335
BayObLG, vom 15.01.1986 - Aktenzeichen RReg 1 St 300/85
DRsp Nr. 1994/7335
Wer durch einen anderen Verkehrsteilnehmer auf Unregelmäßigkeiten an seinem Fahrzeug hingewiesen wird, darf zur Feststellung der Ursache auch bei Dunkelheit und auf einer dem Schnellverkehr dienenden Straße anhalten; er muß hierbei zwar das Warnblinklicht einschalten, jedoch, solange er nicht weiß, ob er nicht sogleich weiterfahren kann, kein Warndreieck und keine Sicherungslampe aufstellen.