BayObLG vom 20.02.1986
RReg 1 St 304/85
Normen:
StGB § 240 ;
Fundstellen:
BayObLGSt 1986, 18
DAR 1986, 231
DRsp III(328)110c
JZ 1986, 407
VRS 70, 441
VerkMitt 1986, 57

BayObLG - 20.02.1986 (RReg 1 St 304/85) - DRsp Nr. 1992/7043

BayObLG, vom 20.02.1986 - Aktenzeichen RReg 1 St 304/85

DRsp Nr. 1992/7043

c. Strafbare Nötigung im Staßenverkehr durch einen Vorausfahrenden, der das (zulässige) Überholen durch einen Nachfolgenden wiederholt gezielt verhindert.

Normenkette:

StGB § 240 ;

Auf einer geraden Fahrbahn mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h wollte der Zeuge den mit 80 km/h fahrenden Angekl. überholen. Dieser beschleunigte seine Geschwindigkeit jedoch derart, daß der Zeuge nicht vorbeifahren konnte und wegen Gegenverkehrs hinter dem Angekl. einscheren mußte. Danach setzte der Angekl, seine Geschwindigkeit wieder auf 80 km/h herab. Dieser Vorgang wiederholte sich in der Folgezeit noch zweimal. Der Senat bestätigt die Verurteilung durch die Vorinstanzen wegen fortgesetzter Nötigung.