BayObLG - Beschluß vom 02.04.1990 (RReg 4 St 54/90) - DRsp Nr. 1994/7277
BayObLG, Beschluß vom 02.04.1990 - Aktenzeichen RReg 4 St 54/90
DRsp Nr. 1994/7277
1. Die einem Bundeswehrangehörigen für die Dauer seines Dienstverhältnisses erteilten Sonderfahrerlaubnisse erlöschen mit der Beendigung des Dienstverhältnisses. 2. Der Entzug der Fahrerlaubnis nach § 69StGB erfaßt auch alle dem Täter erteilten Sonderfahrerlaubnisse.