BayObLG - Beschluß vom 07.03.1985 (1 ObOWi 27/85) - DRsp Nr. 1998/9383
BayObLG, Beschluß vom 07.03.1985 - Aktenzeichen 1 ObOWi 27/85
DRsp Nr. 1998/9383
Der Hinweis nach § 72 Abs. 1 Satz 2 kann auch im Zusammenhang mit der Gewährung von Akteneinsicht erteilt werden und ist jedenfalls dann wirksam, wenn die Absicht des Gerichts, ohne Hauptverhandlung entscheiden zu wollen, so augenfällig zum Ausdruck gebracht ist, daß er dem Verteidiger auch bei einer nur auf die Prüfung des bisherigen Ermittlungsergebnisses gerichteten Durchsicht der Akten vernünftigerweise nicht entgangen sein konnte.