BayObLG - Beschluß vom 09.02.1990 (2 ObOWi 30/90) - DRsp Nr. 1998/9985
BayObLG, Beschluß vom 09.02.1990 - Aktenzeichen 2 ObOWi 30/90
DRsp Nr. 1998/9985
Der Vorwurf einer beharrlichen Pflichtverletzung läßt sich nicht damit begründen, daß der Betroffene bereits vor zweieinhalb Jahren einen Verkehrsverstoß begangen hat.