Warmlaufenlassen eines Dieselmotors nachts in Wohnstraßen ist vermeidbare Belästigung: OLG Karlsruhe (1 Ss 57/61) DAR 1961, 257; BayrObLG (3 Ob OWi 146/83) VRS 66, 295. - KG Urt. v. 24.5.1962 VRS 23, 219 für Schließen einer Kfz-Tür (unvermeidbarer Lärm). - OLG Frankfurt/M. v. 6.12.1976, VRS 53, 154 = VerkMitt 1977, 19: unnötiges Laufenlassen eines Dieselmotors verneint bei einem Taxenfahrer, der auf einem Taxenstandplatz bei Frost seinen Motor dazu benutzt, um sich aufzuwärmen
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