BayObLG - Beschluß vom 09.07.1982
1 ObOWi 195/82
Normen:
OWiG § 71 ; StPO § 244 Abs. 2, § 261 ;
Fundstellen:
VRS 63, 277

BayObLG - Beschluß vom 09.07.1982 (1 ObOWi 195/82) - DRsp Nr. 1994/7423

BayObLG, Beschluß vom 09.07.1982 - Aktenzeichen 1 ObOWi 195/82

DRsp Nr. 1994/7423

Auch im Bußgeldverfahren ist eine Verurteilung nicht deshalb zulässig, weil der "Beweis des ersten Anscheins" für ein schuldhaftes Verhalten des Betroffenen spricht und eine weitere Aufklärung mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden wäre.

Normenkette:

OWiG § 71 ; StPO § 244 Abs. 2, § 261 ;
Fundstellen
VRS 63, 277